Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat beschlossen, dass der technische Prozess des Wechsels eines Energieversorgers zukünftig schneller erfolgen soll. Seit dem 6. Juni 2025 muss der Prozess bei der Stadtwerke Saalfeld GmbH innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Die neuen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen behalten ihre Gültigkeit. Der Wechsel zu einem anderen Energieversorger ist immer nur auf Basis einer Kündigung des aktuellen Vertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Das sollten Sie für Ihren Umzug wissen:
Seit Juni 2025 sind rückwirkende Umzugsmeldungen technisch nicht mehr möglich. An- und Abmeldungen erfolgen somit nur noch in die Zukunft. Sofern Sie innerhalb von Saalfeld umziehen, können Sie den bestehenden Vertrag mit an die neue Adresse umziehen lassen. Detaillierte Informationen finden Sie auch in den AGBs der Stadtwerke Saalfeld GmbH.
Rechtzeitige Meldung erforderlich:
Melden Sie Einzüge, Auszüge und Umzüge sowie den Mietvertragsbeginn oder das Mietvertragsende mindestens 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns, sobald Sie einen Mietvertrag unterschrieben oder eine Kündigung vorgenommen haben."
Gemäß einer Veröffentlichung der Stadtwerke Saalfeld