„Kauf bricht nicht Miete“
Wenn ein ganzes Miethaus oder auch eine einzelne Wohnung den Eigentümer wechselt, werden Mieter von den Erwerbern oft bedrängt, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Nicht selten wird den verunsicherten Mietern weisgemacht, der Mietvertrag müsse auf den Namen des neuen Eigentümers umgeschrieben und bei dieser Gelegenheit auch gleich aktualisiert werden. Verschwiegen wird dabei der rechtlich verankerte Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete", nach dem der Erwerber nicht nur die Immobilie, sondern auch das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten erwirbt. Dringend abzuraten sind den Mietern spontane Verhandlungen an der Wohnungstür bei unangemeldeten Besuchen des neuen Eigentümers. Seriöse Vermieter melden sich schriftlich an und lassen ihren Mietern genügend Zeit, bei Entscheidungen über einen neuen Mietvertrag kompetenten Rechtsrat des Mietervereins oder eines Rechtsanwalts einzuholen. Insbesondere bei Mietern, die schon länger in einer Wohnung wohnen, besteht beim unüberlegten Abschluss eines neuen Mietvertrags die Gefahr, dass Kündigungsfristen verkürzt, niedrige Mieten in unzulässiger Weise erhöht und für den Mieter vorteilhafte Vertragsbedingungen aufgegeben werden.