Einmal im Jahr findet satzungsgemäß unsere gemeinsame Generalversammlung im Obergeschoss unseres Betriebssitzes statt.
Die Aufgaben der Generalversammlung sind in den Paragrafen 31-36 unserer Satzung geregelt. Es werden Beschlüsse z.B. über den Jahresabschluss, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Aufsichtsrates, die Gewinnverwendung oder die Satzung selbst gefasst. Jedes Genossenschaftsmitglied wird rechtzeitig eingeladen und kann stimmberechtigt teilnehmen. Die dazugehörigen Unterlagen können mindestens 2 Wochen im Voraus nach Terminvereinbarung im Betriebssitz eingesehen werden.
Kurz gefasst, in unserer Wohnungsgenossenschaft Saalfeld eG haben Sie als Mitglied eine Stimme und können an unserer gemeinsamen Zukunft mitgestalten.