Sie spielen mit dem Gedanken, dass Ihr Partner, Ihre Partnerin, die Eltern oder ein erwachsenes Kind in Ihre Wohnung zieht? Für uns als Vermieter ist es sehr wichtig, zu wissen, welche Personen in der Wohnung leben, auch wenn sie nicht als Mieter im Mietvertrag stehen. Daher ist im Gesetz und im Nutzungsvertrag geregelt, dass bei einem geplanten Zuzug einer weiteren Person die Zustimmung des Vermieters einzuholen ist. Auf unserer Website unter der Rubrik Service finden Sie „Formulare, Anträge und Dokumente“. Hier können Sie das Antragsformular „Einzug einer weiteren Person“ ausdrucken, ausfüllen und an uns zurücksenden. Gern können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin in unserem Haus vereinbaren. Wir unterstützen Sie gern beim Ausfüllen des Formulars.
Folgende Information über die einziehende Person benötigen wir:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
- letzte Meldeanschrift
- Einzugstermin.
Beachten Sie bitte, dass Sie als Mieter den Antrag stellen und nicht die Person die bei Ihnen einziehen möchte. Sobald uns Ihre Mitteilung vorliegt und dem Einzug nichts im Weg steht, erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben, dass Sie bei der Meldebehörde zur Anmeldung vorlegen können. Ihr Mieterbetreuer ändert zeitnah Ihre Briefkasten- und Klingelbeschriftung. Um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten, ist eine selbständige Änderung seitens des Wohnungsnutzers nicht gewünscht. Da es bei steigender Personenanzahl in jedem Haushalt zu einem höheren Bedarf an z.B. Warm- und Kaltwasser kommt, können Sie uns gern schriftlich mitteilen, ob Sie für die laufende Abrechnungsperiode Ihre Betriebskostenvorauszahlung erhöhen wollen. Stellt sich heraus, dass das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer nicht funktioniert und Ihr Mitbewohner zieht wieder aus, bitten wir auch hier um Ihre Rückmeldung. Ein formloses Schreiben oder Ihre E-Mail über den Auszug an die info@wg-saalfeld.de reicht uns dazu vollkommen aus.