Das Aufladen der Akkus Ihrer E-Bikes, E-Scooter oder ähnlichen elektrobetriebenen Fortbewegungsmittel und Gerätschaften ist in den gemeinschaftlichen und in den zur Wohnung gehörenden Kellerräumen streng verboten, denn das Brandrisiko ist erheblich. Lithium-Ionen-Akkus beispielsweise können sich bei einem vorliegenden Defekt oder bei Überhitzung leicht entzünden oder gar schlagartig explodieren. Feuerwehren und Versicherungen warnen ausdrücklich davor, Akkus in Kellern, Treppenhäusern oder Gemeinschaftsräumen zu laden. Dort fehlen in aller Regel frühankündigende Rauchmelder und sichere Abluftmöglichkeiten. Sollte bei unsachgemäßem Laden ein Brand entstehen, entfällt Ihnen im ungünstigsten Fall jeglicher Versicherungsschutz.
Bitte laden Sie Akkus nur in Ihrem Beisein in der Wohnung oder an geprüften und dafür geeigneten Ladepunkten. Diese Regel dient Ihrer eigenen Sicherheit, dem Schutz aller Hausbewohner und ist Teil unserer neuen Hausordnung, die Sie hier downloaden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.