Die Betreiber von Trinkwasseranlagen sind für die Qualität und Reinheit des Wassers nach Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und für die Erfüllung von Betreiberpflichten verantwortlich. Die letzte, gesetzlich festgeschriebene Untersuchung ausgewählter Wohnobjekte auf Legionellenbefall verlief ausnahmslos ohne Beanstandung. Es wurden keine gesundheitsgefährdenden Bakterienstämme nachgewiesen. In einem dreijährigen Turnus erfolgen die Erprobungen. Einsicht in die Originaldokumente kann bei vorheriger Anmeldung genommen werden. Hierzu erreichen Sie Frau Sindy Krauße als Ansprechpartner. Ein großer Dank geht an alle Mitglieder, die uns die Wasserentnahmen in ihren Wohnungen ermöglichten.