Ein gutes Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Mietparteien, stehen wir Ihnen selbstverständlich unterstützend zur Seite.
Doch wann spricht man von einer Störung des Hausfriedens?
Diese liegt vor, wenn durch das Verhalten einzelner Bewohner ein geordnetes und respektvolles Miteinander erheblich beeinträchtigt wird.
Typische Beispiele hierfür sind unter anderem:
- wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung (z. B. erhebliche Ruhestörungen oder anhaltende Geruchsbelästigungen),
- Diebstahl, auch in Gemeinschaftsbereichen (z. B. unbefugte Stromnutzung),
- Beleidigungen, Bedrohungen oder körperliche Auseinandersetzungen,
- falsche Anschuldigungen oder Verleumdungen des Vermieters,
- vorsätzliche Sachbeschädigung wie z. B. Brandstiftung sowie
- häufige oder nächtliche Polizeieinsätze.
Als Ihre Wohnungsgenossenschaft ist es unsere Aufgabe, bei solchen Konflikten einzugreifen und eine Lösung zu unterstützen. Dabei prüfen wir sorgfältig den Sachverhalt, berücksichtigen alle Beteiligten und bewerten die Auswirkungen auf das Zusammenleben im Haus. Unser Ziel ist es, eine faire und nachhaltige Klärung herbeizuführen.
Sollte dies nicht möglich sein, können – je nach Schwere des Falls – weitere Maßnahmen wie Abmahnungen oder in letzter Konsequenz auch Kündigungen erforderlich werden.
Als Mitglied unserer Genossenschaft haben Sie das Recht, eine Beseitigung von Störungen einzufordern. Wir begleiten Sie dabei zuverlässig und unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben.