Bei Wohngebietsbegehungen dürfen wir immer wieder erfreut feststellen, wie gut die Balkone angenommen und wie liebevoll sie von Ihnen gestaltet werden. Geschmackvolle Blumenarrangements verschönern die Gebäudeansichten und stehen leider recht häufig in Konkurrenz zu weniger ansehnlichen Sonnen- und Sichtschutzvorrichtungen.
Vielfach wurden sie auch angebracht, ohne bei der Genossenschaft die Genehmigung zu einem mietereigenen Anbau eingeholt zu haben. Ein-, Um- und Anbauten sind gemäß den Bestimmungen in den Nutzungsverträgen generell zustimmungspflichtig und stets mit der Beauflagung verbunden, keine Schäden an Fassade oder Balkonkonstruktion zu verursachen. Ein rückstandsloser Rückbau muss zu jeder Zeit möglich sein. Falls auch Ihre Markise, Ihre Balkonseitenverkleidung oder Ihr Katzennetz unter die Rubrik „Schwarzanbringung“ fällt, bitten wir Sie um eine zeitnahe Nachbeantragung. Stichprobenkontrollen werden erfolgen.