Steigende Strompreise belasten die Verbraucher zunehmend. Aus diesem Grund sind viele Eigenheimbesitzer dazu übergegangen, Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern zu installieren, um zumindest einen Teil des eigenen Stromverbrauchs selbst aufzufangen beziehungsweise überschüssigen Strom ins Stromnetz einzuspeisen. Rund die Hälfte der Menschen leben hierzulande allerdings zur Miete, weshalb diese Option für sie nicht infrage kommt. Alternativen wie „Balkonkraftwerke“ erfreuen sich daher immer größerer Beliebtheit, da sie auch von Mietern mit einem Balkon oder einer Terrasse genutzt werden könnten. Vermieter sind bei derartigen baulichen Maßnahmen allerdings häufig skeptisch und versuchen die Installation von Photovoltaikanlagen zu verbieten.
Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon, wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch installiert ist. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Die Wohnungsgenossenschaft Saalfeld eG steht dem Thema grundlegend offen gegenüber. Es müssen allerdings ein paar wichtige Punkte beachtet werden! Für das Anbringen einer solchen PV-Anlage müssen folgende Schritte eingehalten werden:
- Schriftlicher Antrag zur Installation einer PV-Anlage bei der Genossenschaft
- Prüfung der technischen Voraussetzungen durch eine Elektrofirma (vor allem sind die VDE Normen einzuhalten – Brandrisiko)
- Anmeldung beim Netzbetreiber (zwingend vorgeschrieben)
- Folgende Bedingungen sind ebenfalls einzuhalten: Die Installation muss baurechtlich zulässig sein. Sie darf optisch nicht störend sein. Sie muss leicht rückbaubar sein und darf nicht mit dem Gebäude verschraubt werden. (keine bleibenden Schäden am Gebäude) Und sie muss fachmännisch installiert werden.
- Des Weiteren wird auch ein entsprechender Stromzähler benötigt, um Strom ordnungsgemäß ins Stromnetz einspeisen zu können.
Informationen der Saalfelder Energienetze
Für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
Auch für sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber zwingend vorgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies aber in einem vereinfachten Verfahren möglich. Melden Sie bitte Ihre geplante Anlage rechtzeitig, am besten bereits in der Planungsphase, bei den Saalfelder Energienetzen mit dem Formular » Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage an.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.