Es freut uns, dass Sie Interesse an einer unserer Wohnungen haben, und somit Interesse ein Teil der Genossenschaft zu werden. Denn bei uns ist die Nutzung einer Wohnung mit der Mitgliedschaft gekoppelt und somit der Zeichnung von Anteilen in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein Antrag durch Sie, die Zulassung durch den Vorstand und die Einzahlung von Anteilen.
Als Mitglied erlangen Sie Rechte und Pflichten, wie sie in der Satzung geregelt sind, die zu gemeinschaftlichen Beschlussfassungen genossenschaftlicher Angelegenheiten in der Generalversammlung dienen. Sie können z.B. stimmberechtigt an der Generalversammlung teilnehmen und sich als Kandidat zur Wahl zum Aufsichtsratsmitglied aufstellen lassen. Letztlich bietet Ihnen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft die Möglichkeit mitzuwirken.
Sie haben Fragen dazu? Rufen Sie uns einfach an und wir vereinbaren einen Termin, bei dem wir alle wichtigen Fragen klären können. Telefon: 03671 57 50-16