Treppenhäuser, Dachböden und Keller müssen laut Gesetzgeber uneingeschränkt begehbar bleiben, denn Fluchtwege und Notausgänge ermöglichen den Personen im Gebäude, dieses im Notfall schnell zu verlassen. Und Sie ermöglichen den Rettungskräften im Falle des Falles, schnell zu den Gefahrenstellen zu gelangen.
Aushänge, Interneteinträge und auch zweimalige Erwähnungen in der Mitgliederbroschüre haben nicht ausgereicht, dafür zu sorgen, dass in allen Häusern die Treppenaufgänge, Dachböden und Keller uneingeschränkt begehbar sind. Da sie jeweils als Fluchtwege dienen, baten wir darum, diese nicht mehr zu verschließen. In einigen Fällen ist dies zu unserem Bedauern noch nicht umgesetzt worden.
Es liegen gesetzliche Bestimmungen für Rettungs-, Fluchtwege und Notausgänge vor. Diese müssen eingehalten werden. Wird dessen nicht gerecht kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Daher haben wir uns entschlossen, Keller, Flure und Dachböden zu räumen und neue Schlösser anzubringen.