Kinderlärm ist zulässig - aber nicht grenzenlos
Generell kann man davon ausgehen, dass Geräusche und Lärm - durch das Lachen und Schreien spielender Kinder in einem Mehrfamilienhaus verursacht - von den Nachbarn als üblich und sozial adäquat hingenommen werden. Insbesondere Störungen durch Kleinkinder müssen auch in Ruhezeiten toleriert werden, weil niemand verhindern kann, dass ein Baby nachts schreit. Mit Änderung des Bundes Immissionsschutzgesetzes hat auch der Gesetzgeber nochmals hervorgehoben, dass der übliche von Kindern ausgehende Geräuschpegel keine „schädliche Umwelteinwirkung“ darstellt. Dies ist aber kein Freifahrtschein für rücksichtsloses und lärmendes Verhalten von Kindern, wie leider von einigen Erziehungsberechtigten angenommen wird. Fußball- oder Tennisspielen in der Wohnung, von Tischen, Stühlen und Kommoden springen oder Bobby-Car-Rennen auf Fliesen oder Parkettböden sind auf keinen Fall erlaubt. Nicht anders ist der Fall zu beurteilen, wenn kleine Kinder nur deshalb schreien und lärmen, weil die Eltern ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein üblicher Kinderlärm normalerweise zulässig ist - aber nicht grenzenlos. Aus diesem Grund sollten Eltern, denen an einer am Leistungssport ausgerichteten Erziehung ihrer Sprösslinge gelegen ist, den Nachwuchs ins Freie oder zu dafür viel besser als Wohnungen geeignete Sportstätten schicken. (Text: Dr. Rolf Bosse, Illustration: Carsten Lüdemann)