Lüften im Treppenhaus
Hausgemeinschaften streiten sich nicht selten über die Frage, wie oft und intensiv Flure oder Treppenhäuser gelüftet werden sollen. Wenn Bewohner wegen Essensgerüchen oder Zigarettenrauch die Fenster aufreißen und ihre Nachbarn aus Sorge um hohe Betriebskosten diese wieder schließen, kann es zu einem regelrechten „Luftkrieg“ kommen. Wichtig: Bei Treppenhäusern und Fluren handelt es sich um Gemeinschaftsflächen, die von allen Bewohnern vertragsgemäß genutzt werden dürfen. Dazu gehört auch, dass das Öffnen und Schließen der Fenster erlaubt ist. Eine eingeschränkte Nutzung der Fenster durch einen eigenmächtigen Einbau von Schlössern oder abschließbaren Fenstergriffen ist grundsätzlich unzulässig. Beim Lüften der Treppenhäuser oder Flure ist zu vermeiden, dass die Bereiche unnötig auskühlen und neben den dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten für die Nachbarschaft auch die Heizkosten für alle Bewohner steigen. Zu achten ist auch darauf, dass geöffnete Fenster keine Gefahren für andere Mitbewohner darstellen oder Schäden der Bausubstanz durch Regen oder Schneefall entstehen. Ein ständiges Lüften an kalten Tagen kann der Vermieter unterbinden und im Wiederholungsfall sogar eine Abmahnung aussprechen. Machen es die Geruchssituation oder die Hitze des Sommers erforderlich, reicht es aus, die Fenster für ein Lüftungsintervall zu öffnen und unaufgefordert wieder zu schließen. Am besten ist es, mit den Nachbarn zu sprechen, um durch eine einvernehmliche Regelung ein gedeihliches Miteinander nicht zu gefährden. (Text: Dr. Rolf Bosse, Illustration: Carsten Lüdemann)