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Tierhaltung

Gesetzlicher Hinweis

Kleintiere wie z.B. Kaninchen, Meerschweine, Hamster, Wellensittiche, oder Fische dürfen gern mit in Ihre Genossenschaftswohnung einziehen. Beachten Sie, dass die Haltung von gefährlichen Tieren (gemäß der Thüringer Wildtier-Gefahrordnung) untersagt ist.

ANGABE NUTZER
HUND ODER KATZE (Bitte entsprechendes ankreuzen)
Sie halten bereits ein anderes Tier?
Sie halten bereits ein anderes Tier?

Hinweis zu beiden Anträgen: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Ihr Antrag von uns individuell geprüft wird, da bei der Entscheidung verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen.